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In dieser Maßnahme sind die in der Ausschreibung detaillierten Kosten förderfähig. Die maximale Gesamtbeihilfe pro begünstigtem Unternehmen beträgt 2.000,00 € für zugelassene Unternehmen. Diese Beträge werden zu 80 % vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zu 20 % vom begünstigten Unternehmen selbst kofinanziert. Das begünstigte Unternehmen wird die gesamten Teilnahmekosten für diese Maßnahme im Voraus tragen und später die Kostenrechtfertigungsunterlagen einreichen. Nach Abschluss der entsprechenden Programmaudits kann das Unternehmen bis zu maximal 1.600,00 € erhalten.
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